Das bayerische Reinheitsgebot von 1516
Vor mehr als fünf Jahrhunderten erließ Herzog Wilhelm IV. das berühmte Reinheitsgebot. Es bestimmte, dass Bier nur aus Wasser, Gerste und Hopfen gebraut werden durfte. Dieses Gesetz prägt die deutsche Braukultur bis heute und gilt als älteste noch gültige Lebensmittelverordnung der Welt. Die Beschränkung auf wenige Zutaten zwang die Braumeister zu echter Handwerkskunst.
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